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   BPatG, 26.06.2001 - 23 W (pat) 20/00   

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BPatG, 26.06.2001 - 23 W (pat) 20/00 (https://dejure.org/2001,27575)
BPatG, Entscheidung vom 26.06.2001 - 23 W (pat) 20/00 (https://dejure.org/2001,27575)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 23 W (pat) 20/00 (https://dejure.org/2001,27575)
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  • BGH, 12.05.1998 - X ZR 115/96

    "Stoßwellen-Lithotripter"; Patentfähigkeit einer aus einer Kombination von

    Auszug aus BPatG, 26.06.2001 - 23 W (pat) 20/00
    Vielmehr ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, daß das Erkennen eines Handlungsbedarfs zur Überwindung der Nachteile bei den an Kraftfahrzeugen vorbenutzten und bewährten, für sich voll funktionsfähigen Schaltungsanordnung für die in Rede stehenden Stellmotoren - unter Abkehr von diesen eingefahrenen Wegen - bereits einen wesentlichen Beitrag zu erfinderischen Leistung der beanspruchten Lehre darstellt, (vgl hierzu BGH GRUR 1985, 369, 370 reSp - "Körperstativ"; BGH GRUR 1999, 145, 148 - "Stoßwellen-Lithotripter"; BPatG GRUR 1999, 693, 695 liSp - "Fluidleitungsverbindung").
  • BGH, 22.11.1984 - X ZR 40/84

    "Körperstativ"; Begriff der einer Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe

    Auszug aus BPatG, 26.06.2001 - 23 W (pat) 20/00
    Vielmehr ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, daß das Erkennen eines Handlungsbedarfs zur Überwindung der Nachteile bei den an Kraftfahrzeugen vorbenutzten und bewährten, für sich voll funktionsfähigen Schaltungsanordnung für die in Rede stehenden Stellmotoren - unter Abkehr von diesen eingefahrenen Wegen - bereits einen wesentlichen Beitrag zu erfinderischen Leistung der beanspruchten Lehre darstellt, (vgl hierzu BGH GRUR 1985, 369, 370 reSp - "Körperstativ"; BGH GRUR 1999, 145, 148 - "Stoßwellen-Lithotripter"; BPatG GRUR 1999, 693, 695 liSp - "Fluidleitungsverbindung").
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 144/98

    Patentfähigkeit - Patentanspruch - Brieflocher - Streitpatentschrift -

    Auszug aus BPatG, 26.06.2001 - 23 W (pat) 20/00
    Wenn die Fachwelt die erfindungsgemäße Lösung bei einem solchen Massenprodukt trotz der realisierten Vorteile vor dem Prioritätstag der Anmeldung gleichwohl nicht aufgegriffen, sondern - wie dargelegt - andere Lösungswege beschritten hat, so deutet auch dies darauf hin, daß die vom Stand der Technik zur Lehre des Streitpatents hinführenden Überlegungen nicht so naheliegend waren, daß sie vom Durchschnittsfachmann hätten erwartet werden können, wie die Prüfungsstelle im angefochtenen Beschluss meint (vgl hierzu BGH Urteil X ZR 144/98 vom 7. November 2000, Umdruck - Seiten 12/13 - "Brieflocher II" mwN).
  • BPatG, 10.02.1999 - 9 W (pat) 45/97

    Neuheit einer Erfindung zur Vermeidung von Nachteilen bereits bekannter

    Auszug aus BPatG, 26.06.2001 - 23 W (pat) 20/00
    Vielmehr ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, daß das Erkennen eines Handlungsbedarfs zur Überwindung der Nachteile bei den an Kraftfahrzeugen vorbenutzten und bewährten, für sich voll funktionsfähigen Schaltungsanordnung für die in Rede stehenden Stellmotoren - unter Abkehr von diesen eingefahrenen Wegen - bereits einen wesentlichen Beitrag zu erfinderischen Leistung der beanspruchten Lehre darstellt, (vgl hierzu BGH GRUR 1985, 369, 370 reSp - "Körperstativ"; BGH GRUR 1999, 145, 148 - "Stoßwellen-Lithotripter"; BPatG GRUR 1999, 693, 695 liSp - "Fluidleitungsverbindung").
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